Für viele Heizkessel gilt eine Austauschpflicht, da die Technik der alten Geräte oft einen hohen Energieverbrauch und starke Klimabelastung verursacht. Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel besteht grundsätzlich dann, wenn diese älter als 30 Jahre sind (entscheidend ist das Baujahr des Wärmetauschers).
Manche Heizung, die älter als 30 Jahre ist, ist davon aber ausgeschlossen.
Wer vor dem 01.01.2002 im Eigenheim (Ein- oder Zweifamilienhaus) gewohnt hat, ist von der Austauschpflicht ausgenommen, ebenso Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt sowie alle Brenn- und Niedertemperaturkessel. Die Einhaltung der Vorschriften überwacht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
Moderne Brennwertkessel benötigen i. d. Regel 10-25% weniger Brennstoff, hinzu kommt oft eine Einsparung durch die integrierte Heizungspumpe, die bis zu 90% weniger Strom verbraucht als ihre „Vorgänger“ aus den 80er Jahren.
Die Leistung des neuen Kessels muss zum Heizbedarf passen – wir empfehlen nach Überprüfung der IST-Situation das entsprechende Modell.
Es ist sinnvoll, in diesem Zusammenhang evtl. die Heizungsrohre zu dämmen und die Wärmeverteilung zu prüfen. Auch ein hydraulischer Abgleich kann maßgeblich zur Verbesserung beitragen. Bei einer Energieberatung vor Ort werden alle evtl. nötigen bzw. sinnvollen Maßnahmen aufgezeigt und entsprechend auf die individuelle Situation abgestimmt. Ebenso wird die Kostensituation inkl. möglicher Förderprogramme erörtert.